Grabpflege
Die Grabpflege umfasst die komplette Versorgung der Grabstätte. Schneiden der Gehölze und Bodendecker, entfernen von Unkräutern und Laub, pflanzen der Wechselbepflanzung, düngen, sowie gießen in Trockenperioden.
Dauergrabpflege
Neben der Grabpflege, die für ein Jahr vereinbart wird und sich jeweils zum Jahresende um ein weiteres Jahr verlängert, gibt es die Möglichkeit einen Dauergrabpflegevertrag abzuschließen.
Hierbei wird die Grabpflege für mindestens 5 Jahre, meistens aber bis zum Ende der Ruhefrist vereinbart. Die Rechnungssumme wird als Einmalzahlung bei der Genossenschaft der Friedhofsgärtner D’dorf
hinterlegt.
Die Genossenschaft kontrolliert, ob die vereinbarten Leistungen erbracht werden und rechnet jährlich, mit uns als Friedhofsgärtner, die erbrachten Leistungen ab.
Ein solcher Dauergrabpflegevertrag empfiehlt sich, wenn die Grabpflege bis zum Ende der Ruhefrist gesichert sein soll, z.B. bei Erbfällen an denen mehrere Personen beteiligt sind. Oder
bereits vor dem eigenem Ableben, wenn aus welchen Gründen auch immer, keine Angehörigen die Pflege der Grabstätte übernehmen können.
Hier finden Sie uns:
Friedhofsgärtnerei Borges
Friedhofsweg 2b
40489 Düsseldorf
Telefon: 0211 401335
02102 472010
von 8.00 bis 16.30 Uhr
Öffnungszeiten
Blumenverkauf
Mo - Sa 8.00 -13.00 Uhr
In Zusammenarbeit mit der Friedhofsgärtner
Düsseldorf eG bieten wir zuverlässige Grabpflege-vorsorge an.
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Leben braucht Erinnerung: